Zollrecht und Außenhandel

Die Anwälte der Anwaltskanzlei Ashina vertreten die Interessen ausländischer und einheimischer Mandanten bei ihren internationalen und außenwirtschaftlichen Aktivitäten, einschließlich des Exports und Imports von Waren und Dienstleistungen. Wir bieten Dienstleistungen im Bereich der Vorvertragsverhandlungen, der Vorbereitung und Registrierung von Verträgen, der Erteilung von Lizenzen, wir beraten in zollrechtlichen Fragen, wir helfen unseren Kunden, Produkte erfolgreich auf den usbekischen Markt zu importieren oder ins Ausland zu exportieren.Unsere Anwälte sind hochqualifiziert und versiert in der Vorbereitung, Verhandlung und Umsetzung verschiedener Arten von Verträgen im Bereich Handel und Investitionen, einschließlich Verträgen über den Verkauf und die Lieferung von Waren, Handelsvertreterverträgen und Verträgen mit Vertriebshändlern, der Gründung von Tochtergesellschaften und Joint Ventures sowie Fusionen und Übernahmen.Wir unterstützen unsere Kunden und erklären ihnen die Feinheiten der komplexen, oft wechselnden und manchmal widersprüchlichen Bestimmungen der Vorschriften der Republik Usbekistan. Unsere Anwälte arbeiten eng mit den staatlichen Behörden Usbekistans zusammen und erhalten Erläuterungen zu den unklaren Bestimmungen der usbekischen Gesetzgebung. In diesem Zusammenhang unterstützen wir unsere Mandanten mit ausreichendem Vertrauen in vielen Fragen des Auslandsrechts trade.At In der Anwaltskanzlei Ashina erhalten Sie umfassende Beratung nicht nur zu Zoll- und Handelsvorschriften, sondern auch zu Fragen, die ein breites Spektrum des Steuer- und Zollrechts betreffen, einschließlich Steuerdisziplin, Handelsabkommen, Schutz- und Durchsetzungsmaßnahmen im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums , Usbekische Gesetzgebung zum Verbraucherschutz und Antikorruptionsrecht.Darüber hinaus können wir unseren Kunden auch bei der Beilegung von Streitigkeiten mit usbekischen Zollbehörden behilflich sein.