Arbeitsrecht

Die Rechtspraxis der Anwaltskanzlei Ashina im Bereich des Arbeitsrechts umfasst die Beratung in nahezu allen Fragen des Arbeitsrechts.Wir beraten Arbeitgeber in der Republik Usbekistan in allen Aspekten der Arbeitsbeziehungen, der Einstufung von Arbeitsplätzen, der Disziplinarmaßnahmen und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, der Ausgleichsmaßnahmen, der Vertraulichkeitsfragen, des Schutzes des guten Willens und der vertraulichen Informationen der Arbeitgeber. Durch die Kombination fundierter Kenntnisse des usbekischen Arbeitsrechts und der gesammelten praktischen Erfahrung helfen wir Managern, fundierte Entscheidungen zu treffen, wodurch das potenzielle Risiko für unsere Kunden verringert wird.Wir führen häufig umfassende Prüfungen des Beschäftigungssystems und der internen offiziellen Dokumente durch, um die Einhaltung der Anforderungen der usbekischen Gesetzgebung zu gewährleisten. Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, internen Verfahren und Richtlinien des Arbeitgebers, Anordnungen und Anweisungen der Geschäftsführung, vertreten erfolgreich die Interessen der Arbeitgeber im Rahmen von Verhandlungen über den Abschluss von Tarifverträgen.Die Anwälte der Anwaltskanzlei Ashina verfügen über umfangreiche Erfahrung in Arbeitsstreitigkeiten, die alle Aspekte des Arbeitsrechts betreffen, einschließlich rechtswidriger Kündigung eines Arbeitsvertrags, unzulässiger Disziplinarmaßnahmen, Arbeitsverträgen und Entschädigungsansprüchen, Lohn- und Leistungsstreitigkeiten, Durchsetzung von Geheimhaltungspflichten. Unsere Erfahrung umfasst die Verteidigung in Klassen- und Einzelklagen.Unsere Anwälte sind mit den Feinheiten des Verfahrens zur Gewinnung ausländischer Staatsbürger für die Arbeit in der Republik Usbekistan bestens vertraut. Darüber hinaus bieten wir Unterstützung bei der Erlangung von Lizenzen zur Gewinnung ausländischer Arbeitskräfte und Arbeitserlaubnisse für ausländische Fachkräfte in usbekischen Unternehmen.