Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche auf dem Territorium der Republik Usbekistan
Sehr oft erkennen Mandanten nicht, dass mit der Erteilung eines Schiedsspruchs der Gerichtsstreit als solcher nicht als abgeschlossen betrachtet werden kann. Ein solches Missverständnis tritt in der Regel gerade während eines Schiedsverfahrens auf, und der Mandant ist, nachdem er viel Mühe und Geld in das Schiedsverfahren investiert hat, nicht immer bereit dafür, dass die Ausführung auch Zeit in Anspruch nimmt und Kosten für die Rechtsvertretung mit sich bringt.Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichts- und Schiedssprüche auf dem Territorium der Republik Usbekistan ist mit einer Vielzahl von mehr oder weniger großen Schwierigkeiten verbunden, was bedeutet, dass dieses Verfahren sorgfältig behandelt werden muss, ohne es als rein formal zu betrachten.Die Aufgaben, die wir lösen:Einschätzung der Aussichten von Schiedsverfahren, Konsultationen zur Strategie und Taktik von Schiedsverfahren.Interessenvertretung in der Phase der Beilegung von Streitigkeiten vor dem Schiedsverfahren.Beratung beim Abschluss einer Schiedsvereinbarung, der Wahl einer Schiedsinstitution, der Bestellung und Ablehnung von Schiedsrichtern.Volle rechtliche Begleitung von Schiedsverfahren, Interessenvertretung in mündlichen Sitzungen.Rechtshilfe bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche sowie bei der Aufhebung von Schiedssprüchen.